Gestern Abend wurden wir um 21:23 Uhr mit dem Alarmtext „großes Feuer am Kögerl sichtbar“ zu einem Brandeinsatz alarmiert. Unverzüglich rückten wir mit zwei Löschfahrzeugen zum Einsatzort aus, wo uns bereits ein Zeuge erwartete und uns darüber informierte, dass es sich glücklicherweise um keinen Brand, sondern um ein entzündetes Lagerfeuer handelte.

Um den Sachverhalt abzuklären, ging der Einsatzleiter zu Fuß auf das Kögerl und erkundete die Lage. Der Verursacher gab an, dass er das Lagerfeuer entzündet hat, um einen schönen Abend mit Blick über Gaaden zu verbringen. Da das Feuer jedoch direkt am Waldrand entzündet wurde und dies aufgrund der aktuellen Waldbrandverordnung und der damit verbundenen Gefahr untersagt ist, löschten wir dieses auf Anordnung der Polizei mit der Löschanlage unseres LF ab.

Leider zeigte sich der Verursacher trotz mehrmaligen sachlichen Erklärungen durch Feuerwehr und Polizei sehr uneinsichtig und kommentierte unser Vorgehen als lächerlich und wahnsinnig. Wir möchten darauf hinweisen, dass aufgrund der durch die Bezirkshauptmannschaft erlassenen Waldbrandverordnung „jegliches Feuerentzünden im Wald und dessen Gefährdungsbereich“ verboten ist, wir zum Einschreiten gesetzlich verpflichtet sind, und Übertretungen, wie auch in diesem Fall, zur Anzeige gebracht werden.

Nach etwas mehr als einer halben Stunde konnten wir den Einsatz beenden und wieder ins Feuerwehrhaus einrücken.

Tätigkeit:Brandeinsatz
Datum:10. Juli 2020
Uhrzeit:21:23 – 22:00 Uhr
Ort:Gaaden, Am Kögerl
Fahrzeuge:HLF3, LF
Mannschaft:10 Mann
Weitere Organisationen:Polizei